Kriminologische Indikation

Die kriminologische Indikation setzt voraus, dass an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176–179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind.

Quelle: MüKo-StGB, Gropp, 4. Auflage München 2021, § 218a Rn. 72; Matt/Renzikowski, StGB, Safferling, 2. Auflage Vahlen München 2020, § 218a Rn. 33

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten