Lähmung
Lähmung ist eine solche erhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Bewegungsfähigkeit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht.
Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 15 Rn. 25
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