Garantenpflicht

Eine Garantenpflicht besteht, wenn der Garant aufgrund einer besonderen Pflichtenstellung rechtlich dafür einzustehen hat, dass der tatbestandliche Erfolg nicht eintritt.

Quelle: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 52. Auflage Heidelberg 2022, Rn. 715; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 13 Rn. 6

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