Gefährliches Werkzeug
Jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.
Quelle: MüKo-StGB, Schmitz, 4. Auflage München 2021, § 224 Rn. 19
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