Gefährliches Werkzeug

Jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.

Quelle: MüKo-StGB, Schmitz, 4. Auflage München 2021, § 224 Rn. 19

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten