Gegenstand

Ein Gegenstand ist jedes Rechtsobjekt, d.h. eine Sache oder ein Recht.

Quelle: Rengier, StrafR BT I, 22. Auflage München 2020, § 23 Rn. 6; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 261 Rn. 3

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