Gegenwärtige Gefahr (StGB)

Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn sie unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.

Quelle: Rengier, StrafR BT I, 22. Auflage München 2020, § 7 Rn.19; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 34 Rn. 2

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten