Geld

Geld i.S.d. § 146 StGB ist jedes vom Staat oder von einer durch ihn dazu ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte und zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel.

Quelle: BGH Urteil v. 17.03.1970 - 1 StR 491/69, BGHSt 23, 229; Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 39 Rn. 2

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