Ersatzhehlerei

Bei der Ersatzhehlerei besteht keine körperliche Identität zwischen dem Tatobjekt der vermeindlichen Hehlerei und die Sache, die aus der Vortat erlangt wurde.

Quelle: Rengier, StrafR BT I, 16. Auflage München 2014, § 22 Rn. 24; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 259 Rn. 8

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