Bewegliche Sache

Eine Sache ist beweglich, wenn es möglich ist, sie von ihrem jeweiligen Standort zu entfernen.

Quelle: Kindhäuser/ Böse, StrafR BT II, 12. Auflage Baden-Baden 2023, § 2 Rn 11; Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, Duttge, 5. Auflage Baden-Baden 2022, §242 Rn.9

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