Dienstausübung
Eine Dienstausübung ist jede Tätigkeit zu verstehen, die ein Amtsträger oder besonders Verpflichteter im öffentlichen Dienst zur Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben entfaltet.
Quelle: KG Urteil v. 26.11.1997; NJW 1998, 1877; Schönke/Schröder, StGB, Heine/Eisele, 30. Auflage München 2019, §331 Rn. 31
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