Bedingungstheorie

Nach dieser Theorie ist Ursache jede Bedingung, d.h. jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Quelle: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht 5. Auflage Baden-Baden 2022, Manfred Heinrich, Vor. § 13 Rn. 19; Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 13 Rn. 3; Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 228

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat