Behältnis
Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
Quelle: BGH, Urteil v. 11.05.1951, NJW 1951, 669; Rengier, StrafR BT I, 22. Auflage München 2020, §3 Rn. 23; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 243 Rn. 15
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