Beleidigung

Eine Beleidigung ist die Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung.

Quelle: BGH, Urteil v. 29.05.1951, NJW 1951, 929; Kindhäuser/Schramm, StrafR BT I, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 25 Rn. 2

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