Zensur
Zensur i.S.d. Art. 5 I 3 ist ein präventives Verhalten, vor dessen Abschluss ein Werk nicht veröffentlicht werden darf.
Quelle: Vgl. BVerfGE 33, 52 (65 f.); Jarass/Pieroth, GG, 17. Auflage München 2022, Art. 5 Rn. 77.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!














