Verfassungsmäßige Ordnung

Die verfassungsmäßige Ordnung umfasst die Gesamtheit aller Normen, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehen.

Quelle: Vgl. BVerfGE 6, 32 (38); Dürig/Herzog/Scholz/Di Fabio, GG, 102. EL August 2023, Art. 2 Abs.1 Rn. 39.

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