Gefahr

Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein geschütztes Rechtsgut schädigen wird.

Quelle: Kingreen/Poscher, Polizie- und Ordnungsrecht, 12. Auflage München 2022, § 8 Rn. 2; (Legaldefinition bspw § 2 Nr. 1 NPOG)

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