Rundfunk

Jede an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtete drahtlose oder drahtgebundene Übermittlung von Gedankeninhalten mit Hilfe elektrischer Schwingungen.

Quelle: BeckOK-GG, 56. Edition Stand 15.08.2023, Art. 5 Rn. 66 mwN..

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