Gegenwärtigkeit eines Angriffs
Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch fortdauert
Quelle: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Saliger, StGB, Kindhäuser, 6. Auflage Baden-Baden 2023, § 32 Rn. 51; Bern Heinrich, StrafR AT, 7. Auflage Stuttgart 2022, Rn. 345
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