Vorteil
Ein Vorteil ist jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert.
Quelle: Münchener Kommentar, § 331, Rdn. 61, BeckOK, § 331, Rdn. 16.
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