Die Zwischenprüfung nach der alten Ordnung kann noch bis zum 16.11.2023 abgelegt werden. Was ist, wenn man das Studium im Sommersemester 2022 begonnen hat und jetzt im Sommersemester 2023 versucht die Zwischenprüfung nach dem alten Recht abzulegen (bei uns werden die Zwischenprüfungen nach neuem Recht noch nicht angeboten) ? Hat man dann noch im Wintersemester 2023/24 Zeit Klausuren zu wiederholen ? Weil sonst würden die Studenten die im Sommersemester begonnen haben für die Zwischenprüfung nur 3. Semester zu Verfügung stehen