Wechselwirkungslehre

Hallo zusammen, ich frage mich, wie ich die Wechselwirkungslehre bei Art. 5 am besten einbringe. Erwähnen ja wahrscheinlich bei der Prüfung des vermeintlich allgemeinen Gesetzes, aber hätte jemand einen Tipp, wie ich das am besten formuliere?


Das einschränkende Gesetz muss seinerseits im Lichte der besonderen Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 I GG ausgelegt und angewendet werden. - Damit kannst Du das doch vielleicht ganz gut einleiten?!

Ja, passt super, dankeschön!