Hallo Leute,
ich bin im 1. Semester und soll eine Hausarbeit über die Unterschiede der Geschäfts- und Deliktsfähigkeit schreiben. Ich weiß, dass das Thema nicht sonderlich schwer ist, aber ich tue mich trotzdem etwas schwer damit genug Unterschiede zu finden, um damit eine Hausarbeit zu schreiben. Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen!
LG Lisa
Deliktsfähigkeit ist in §§ 827 f. BGB geregelt, die Geschäftsfähigkeit in §§ 105 ff. BGB. Der wichtigste Unterschied ist, dass die Geschäftsfähigkeit bestimmt, wann jemand wirksame Willenserklärungen abgeben kann (oder annehmen, § 131 BGB), während die Deliktsfähigkeit bestimmt, wann jemand für eine unerlaubte Handlung haftet. Grob gesagt: bei der Geschäftsfähigkeit geht es um Verträge, bei der Deliktsfähigkeit um außervertraglichen Schadensersatz. Die Geschäftsfähigkeit gibt es bei Minderjährigen beschränkt schon ab 7, volle Geschäftsfähigkeit ab 18. Bei der Deliktsfähigkeit gibt es auch Altersgrenzen für bestimmte Delikte (Unfall im Straßenverkehr ab 10 Jahren, § 828 II BGB), aber die generelle Altersgrenze ist 7, § 828 I BGB.