Mal angenommen jemand möchte ein Haus kaufen.
Käufer (k) und Verkäufer (v) schließen einen Vertrag mit notarieller Beurkundung ab, danach gehen Sie in das Gebäude zum "feiern". Diese Feier besteht darin, dass die beiden sich eine Zigarre teilen und aus Unachtsamkeit das Gebäude damit anzünden, sodass dieses komplett zerstört wird. V hat den Schlüssel noch nicht übergeben und auch noch nicht die Eintragung ins Grundbuch veranlasst, K hingegen hat bereits sofort in bar gezahlt.
K will jetzt vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurück.
Ist das ein Fall der Nichtleistung ? oder doch eine Schlechtleistung ?
Über schnelle Hilfe würde ich mich freuen