Vorraussetzungen für die Verlängerung einer eV

Hallo zusammen,

Folgendes Szenario:

Mr. X hat 2x gegen eine einstweilige Verfügung mittels Telefonanruf verstoßen, wobei ein Telefonat von der Gegenseite angenommen und auch über eine Stunde geführt wurde, beim 2. mal wurde nicht abgehoben. Beide Telefonate erfolgten unter Alkoholeinfluss. Nach dem ersten Telefonat hat Frau Y zudem über postalischem Wege Kontakt zu Herrn X aufgenommen. Nun hat Frau Y einen Antrag auf Verlängerung beantragt, Abgesehen davon, dass ein Antrag auf Ordnungsgeld gestellt werden kann. Frage: Wie kann man dagegen vorgehen? Ist es in Anbetracht der "geringen" Verstöße wahrscheinlich das diese Verfügung verlängert wird? 

Wäre für hilfreiche Antworten dankbar.

LG 
Sascha



Hallo, keiner einer Idee hier?
LG