Vollmachtsurkunde

Hey ich hab da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Also K hat dem N eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt, welche der N dem K jedoch zurück gibt. Der K wirft sie daraufhin vor den Augen des N in den Papierkorb, aus welchem sich der N diese (nach gründlichem Überlegen) heimlich wieder herausnimmt um den K zu überraschen und doch etwas für ihn zu kaufen. Handelt der N hier nun einfach ohne Vertretungsmacht ? Oder hätte der K die Urkunde wohlmöglich anders "entsorgen" müssen oder sie zusätzlich für kraftlos erklären müssen ? Vielen Dank im Voraus!

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Bis auf wenige Ausnahmen bedarf es bei der Vollmacht keinem Formanforderungen. Dadurch ist es auch möglich, eine Vollmachtsurkunde auch mündlich oder konkludent zu widerrufen. Zudem ist die Vollmachtserklärunf einseitig empfangsbedürftig und der N dürfte durch das Zurückgeben die Vollmacht wohl noch nicht verloren haben, jedoch hat N sie verloren als der K die Urkunde dann in den Mülleimer geworfen hat, wodurch er konkludent ( wohl aber über § 133 auszulegen) die Vollmacht widerrufen hat.
Hier wurde diese auch im Innenverhältnis kundgegeben, sodass es gegenüber einem Dritten keine Pflicht gibt, auch diesem gegenüber die Vollmacht zu widerrufen.

Super vielen Dank ! (: