Hallo zusammen, folgende Konstellation
A verkauft eine Sache unter Eigentumsvorbehalt (1000 Euro) an B. B übereignet die Sache an C (Sicherungsübereignung, also erwirbt C ein Anwartschaftsrecht) und erhält ein zinsloses Darlehen von D in Höhe von 500 Euro. Als nächstes zahlt C auf Weisung des B den halben Kaufpreis an A, der daraufhin den Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt erklärt, weil er sich sicher ist, dass die vollständige Kaufpreiszahlung in wenigen Tagen durch D erfolgen wird.
Wie wirkt sich der Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt auf das Anwartschaftsrecht aus? Wird C durch den Verzicht Eigentümer? Und was passiert, wenn D dem A erklärt, dass er die restlichen 500 Euro nur zahlt, wenn er eine Sicherheit erhält und A dem D daraufhin seinen Herausgabeanspruch gegen B abtritt?