Zum Fall und gleich auch zu meinen Überlegungen:
P ist Tierarzt und Inhaber eines Gestüts mit nur noch einem Pferd. Er beschäftigt auch keine Mitarbeiter mehr.
Da er auf Urlaubsreise gehen will lässt er das Pferd bei Rennstallbesitzer R unterstellen.
Der verlangt für die Box inkl. Futter, Pflege und Ausreiten 2.000€. Er ist nur dazu bereit, wenn P ihm ein Gutachten zum Gesundheitszustand aushändigt, worin steht das das Pferd gesund ist.
P ist Tierarzt und R akzeptiert selbst ein eigenes erstelltes. Dies tut P aber verwechselt die Blutproben. Da er seine Lesebrille nicht aufhat händigt er R eine gesunde Pferdeblutprobe statt die des eigentlichen Pferdes. Diese hat nämlich Antikörper, die auf Pferdegrippe hindeuten.
Pferd ist untergestellt und Grippe bricht aus. Nachbarpferd steckt sich an. R ruft Tierarzt und lässt beide Pferde behandeln (2.500€)
Als die Pferdesaison beginnt steht R ohne Pferd da, weil sein eigenes Pferd immer noch krank ist. Er nimmt stattdessen das Pferd des P und will wissen wozu es noch in der Lage ist und meldet es beim Pferderennen gegen Startgebühr von 400€ und Dienste des Jockeys 1900€ an.
Preisgeld soll nach R nach Abzug der Unkosten an P übergeben werden. AGB des Veranstalters sieht dies auch so vor.
Pferd gewinnt, aber knickt auf der Ziellinie um > Folge: Kein Vollgaloppp mehr möglich - Wertverlust von 65.000€ auf 34.000€.
P sieht es im Tv und fliegt zurück holt sich das Pferd mit Einverständnis des R auf sein Gestüt und behandelt es vergeblich.
P verlangt Herausgabe des Preisgelds und Wertersatz
ÜBERLEGUNG:
Verwahrungsvertrag §688 Schadensersatz aus §280 I
Pflichtverletzung + weil Vertragsverletzung
Schaden dem R bzw Gehilfen Jockey zurechnbar +
Schadensersatz somit + aber Vertrag dadurch nichtig (?)
Herausgabe aus unberechtiger GoA §677 ff. (?)
FGW + (auch fremdes Geschäft (?)
Genehmigung § 684 S2. durch Herausgabeverlangen führt zur berechtigten GoA
RF: Herausgabe des Preisgelds + aber Schadensersatz fällt weg (?)
Herausgabe + Schadensersatz oben dann aber - (?)
Schadensersatz nach §823 I -, weil berechtigte GoA Rechtfertigung.
Ich hoffe ihr könnt mir zu den Fragezeichen helfen Bin für jede Hilfe und Anregung sehr dankbar.
Ich glaube, dass hier einiges durcheinander geht. Grundsätzlich gehen die Ansätze alle in die richtige Richtung, dass Verhältnis zueinander sollte aber nochmal überdacht werden.
Zunächst weiß ich nicht, wie ein Schadensersatzanspruch zur Nichtigkeit des Vertrages führen soll. Hier auch genau darauf achten, was im Rahmen des SEA verlangt werden kann. Schaden kann nur die Wertminderung sein, nicht aber der Gewinn. Auch könnte man diskutieren, ob Gegenansprüche des R aufgerechnet werden können, was aber durch diesen als Gestaltungsrecht ausgeübt werden müsste. Es ist etwas krumm, die Gegenansprüche hier zu prüfen, wenn aber keine anderen Fragen darauf abzielen, müsste man sicherlich umfangreich auf die Erkrankung der Tiere wegen des Verhaltens des P und die Ansprüche des R aus berechtigter GOA (Tier des P) und Schadensersatz (eigenes Tier des R) eingehen.
Bei der GOA sehe ich nicht, dass ein Herausgabeverlangen als Genehmigung zu sehen ist. Sicherlich ist vertretbar, dass die Teilnahme am Rennen eine berechtigte GOA ist, halte ich aber für wenig überzeugend. Der Sachverhalt ist da aber auch etwas dünn. Bei ungerechtfertigter GOA sieht 684 S.1 die Herausgabepflicht vor, S. 2 regelt den Aufwendungsersatz (der eigentlich bei berechtigter GOA vorgesehen ist) NUR für den Fall der Genehmigung einer unberechtigten GOA und NICHT, dass ein Herausgabeverlangen eine Genehmigung darstellt. Der Geschäftsführende wird im Fall der Genehmigung also so gestellt, als wenn der (mutmaßliche) Wille vorgelegen hätte.
Damit fällt auch 823 nicht weg, weil keine berechtigte GOA vorliegt. Zum Schaden stellen sich aber die gleichen Probleme wie bei 280.
Grundsätzlich scheint es nur zu als wenn hier alle Ansprüche des P erstmal durchgehen und nur ggf. durch eine a Aufrechnung teilweise zu Fall gebracht werden können. Schadensersatz und GOA zielen jeweils auf andere Teilbereiche ab, 280 und 823 können durchaus nebeneinander stehen, wobei die vertraglichen Ansprüche vorrangig sind.
Ich hoffe das hilft für die grobe Einschätzung, gerne können wir auch einiges noch im Detail diskutieren.
Auf welche Lösung bist du denn jetzt gekommen?
Wuerde auch gerne wissen