Vertragschluss bei Irrtum

Hallo, ich habe folgende Frage zu einem Sachverhalt. Wahrscheinlich für viele einfach, aber bin noch frische Jurastudentin Biggrin
 

Der Fall ist folgendes: V bietet per Mail mehreren Leuten ein Buch für 20€ an. K ruft ihn daraufhin an und sagt er will es haben, ohne nochmal den Preis ausdrücklich zu nennen. V stimmt zu. Jetzt kommt die Rechnung und drauf steht 80. K ruft nochmak an, V sagt er habe sich vertippt, sagt aber 80 sei richtig, das wolle er haben. Und nun?

Meine Ansätze waren dass es ja ein invitatio ad offerendum ist und dass K derjenige ist, der sozusagen das Angebot macht. Preis wird nicht genannt, also kein richtiges Angebot = kein Kaufvertrag. Andererseits war der Preis im Anfangsgebot ja schon angegeben, sprich warum sollte er es auch wiederholen? Also müsste ja doch ein richtiger Kaufvertrag vorliegen, nur V hätte die Möglichkeit auf Anfechtung aufgrund eines Irrtums.

Stimmt eins davon? Oder ist das die komplett falsche Fährte?



Vielleicht passt hier ja Paragraph 150 II BGB besser, die abändernde Annahme.