Vertragschluss bei Irrtum

Hallo, ich habe folgende Frage zu einem Sachverhalt. Wahrscheinlich für viele einfach, aber bin noch frische Jurastudentin Biggrin
 

Der Fall ist folgendes: V bietet per Mail mehreren Leuten ein Buch für 20€ an. K ruft ihn daraufhin an und sagt er will es haben, ohne nochmal den Preis ausdrücklich zu nennen. V stimmt zu. Jetzt kommt die Rechnung und drauf steht 80. K ruft nochmak an, V sagt er habe sich vertippt, sagt aber 80 sei richtig, das wolle er haben. Und nun?

Meine Ansätze waren dass es ja ein invitatio ad offerendum ist und dass K derjenige ist, der sozusagen das Angebot macht. Preis wird nicht genannt, also kein richtiges Angebot = kein Kaufvertrag. Andererseits war der Preis im Anfangsgebot ja schon angegeben, sprich warum sollte er es auch wiederholen? Also müsste ja doch ein richtiger Kaufvertrag vorliegen, nur V hätte die Möglichkeit auf Anfechtung aufgrund eines Irrtums.

Stimmt eins davon? Oder ist das die komplett falsche Fährte?


Finde heraus, wen Du auf der Juracon kennenlernen kannst

Vielleicht passt hier ja Paragraph 150 II BGB besser, die abändernde Annahme.