Hallo alle,
ich habe da mal eine Verständnisfrage. Es geht um folgenden SV:
A hat vorab einen Ersatzschlüssel des B entwendet und verschafft sich nun Zutritt zur Wohnung mittels des Schlüssels, als B abwesend war.
Dabei nimmt er eine teure Uhr mit.
ich hätte jetzt 242, 244 I nr.3,nr.4 geprüft und dabei das grunddelikt 242 bzgl der Uhr bejaht, aber die Qualifikationen scheitern lassen.
Würdet ihr im anschluss versuchten wohnungseinbruchsdiebstahl prüfen?
Ich finde es irgendwie sinnlos, denn der versuch wäre ja offensichtlich auch zu verneinen.
Was meint ihr?
Danke und VG