Hallo,
ich habe eine Frage zum Vermieterpfandrecht.
Wie könnte sich der Pfandschuldner wehren, wenn der Pfandgläubiger die Pfandsache beschädigt. Nur SE aus 823 I oder gibt es da noch eine Möglichkeit?
Vielen Dank!
Da du doch das Vermieterpfandrecht ansprichst, würde ich ja zunächst einmal vertragliche SE-Ansprüche nach §§ 280 ff. in Betracht ziehen. In Deinem Fall konkret an §§ 280 I, 241 II denken.
(Antwort vom 05.03.2016 - 11:42)