Verhältnis eines Eigentumsvorbehaltes zum Vermieterpfandrecht

Hallo. 

Es geht um den folgenden Fall. Ich bin mir nicht sicher, ob ich einen zu prüfenden Anspruch übersehen habe. Ob und wie weit die Ansprüche bestehen soll erst mal dahinstehen, mir geht es darum sicher zu gehen, dass ich auch alles, was in Frage kommt prüfe.

Der Fall lautet wie folgt:

M mietet Geschäftsräume bei V. Er kauft einen Kopierer für 5.000,-€ von H. Das Geld hierfür stammt von einem Darlehnsvertrag, den M mit der verwandten T geschlossen hat. T zahlt die Summe für M und erhält den Eigentumsvorbehalt an dem Gerät, bis M die Summe an T zurückgezahlt hat. 
Einige Zeit später kann sich M die Geschäftsräume nicht mehr leisten und ist mit den Zahlungen an V im Rückstand. M schuldet V etwa 3.000,-€. Daraufhin lässt V den Kopierer von einem öffentlich bestellten Auktionator versteigern, woraus etwa 2.500,-€ an V ausgekehrt werden. V wusste jedoch nichts von dem Eigentumsvorbehalt.

Welche Ansprüche hat T gegen den V?

Ich habe noch nichts näher geprüft, deshalb ist möglich, dass einige Schlüsse die ich ziehe fehlerhaft sind.
Als mögliche Anspruchsgrundlagen habe ich bisher herausgearbeitet:
- § 985 BGB
- § 812 BGB bezüglich der etwa 2.500,-€ da ich schätze, dass 985 aufgrund der öffentlichenVersteigerung ausscheidet.
- eventuell § 823 BGB bezüglich der restlichen 2.500,-€ (die das Gerät über den Versteigerungserlös mutmaßlich noch wert war) 
- Ist der Käufer, wenn es sich um eine Auktion eines öffentlich bestellten Auktionators handelt immer gutgläubig?
-Wie ist das Verhältnis von Eigentumsvorbehalt zu Vermieterpfandrecht? Wo steht das?

Schon mal vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.