Verfassungsbeschwerde

Hallo, wie wird das geregelt, wenn der Bescherdeführer im selben Sachverhalt gegen merer gerichtliche Entscheidungen und gegen das neue Gesetz Verfassungsbeschwerde erhebt? Muss man 2 Verfassungsbeschwerden prüfen oder geht das in einem und dann über objektive Klagehäufung?

Und wenn ein neuer Absatz eingefügt wird, gilt es als neues Gesetz oder nur als geändertes Gesetz?

Wäre sehr dankbar über ne antwort bzw wo ich es nachlesen kann? hab selbst schon geschaut aber finde dazu leider nichts!



Mangels genauerer Sachverhaltsangaben wird man dir kaum helfen können; es empfiehlt sich aber die Lektüre des §95 BVerfGG !