Hey! Ich brauche unbedingt eure Hilfe für meine Hausarbeit!
1. Frage: Wie prüfe ich den Versuch des §216 StGB? (Tötung auf Verlangen)
2. Wenn das Opfer bei einer Tötung auf Verlangen nicht stirbt, hat es sich dann in irgendeiner Weise wegen Anstiftung strafbar gemacht?
Danke für eure Hilfe!!!
I. Tatentschluss (Vorsatz bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale)
II. Unmittelbares Ansetzen
III. Rechtswidrigkeit
IV. Schuld
V. Strafe
Das Opfer könnte sich durchaus wegen Anstiftung strafbar gemacht haben, denn die Anstiftung bedarf einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat. Alles Weitere musst du wohl im Gutachten prüfen.