Strafrecht rechtfertigende Pflichtenkollision

Hallo,
in meiner Hausarbeit fährt P mit 2 Nichtschwimmern ( Vater und Schwester) auf den See. Dort herrscht plötzlich Unwetter, das Boot kentert. Der P will erst V retten (er droht zu ertrinken, S hält sich am Paddel). 10m vor dem Ufer schreit S um Hilfe, P ignoriert das erst, lässt den V los und rettet S, der V wird von einem Wanderer gerettet von dem P nichts wusste. Wäre W nicht da gewesen wäre V ertrunken.

Für Strafbarkeit von P gegen V habe ich schon ein Unterlassen verneint bei S aber nicht. Jetzt komme ich aber zu der Problematik mit der Pflichtenkollision. Ich finde nur Fälle (sowohl im Internet als auch in den Kommentaren und Büchern) wo einer ertrinkt oder stirbt. Habe ich ja aber nicht. Muss ich bei der Rechtswidrigkeit der S auch die Pflichtenkollision prüfen und wenn ja dann auch bejahen? Ich bin sehr verwirrt.
Kann mir vielleicht jemand dabei helfen?

Ich danke euch schon jetzt!



Naja, du prüfst erstmal einen nach dem anderen. Einen ähnlichen Fall gab es bei Schwabe, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Du solltest dich vielleicht nochmal in die Pflichtenkollision reinlesen, ähnlich ist es ja bei Ärzt, die zwar aufgrund ihrer Garantenstellung dazu verpflichtet sind zu helfen, allerdings kann nicht zwei Opfern gleichzeitig geholfen werden. Da muss das Geschehen auch im Gesamtkontext betrachtet werden: es muss erst einem schwerer verletzten Opfer geholfen werden. Das ist ja demnach auch auf deinen Fall anzuwenden, der P war ja Garant. 
Meistens ist es dann nicht gerechtfertigt, aber entschuldigt, wenn beide Opfer gleich starkt verletzt sind.