Sozialleistungsbetrug

liegt betrug vor wenn man bei Beantragung von Sozialleistungen vermögen nicht angibt aber Kontoauszüge einreicht aus denen ersichtlich hätte sein können dass man über dieses vermögen verfügt



Grundsätzlich gilt im Sozialrecht ja auch der Amtsermittlungsgrundsatz. Die Behörde hat also alle relevanten Informationen zu ermitteln. Sie müsste daher auch die Auszüge prüfen und ggf. - wenn das nach ihrem Ermessen erforderlich ist - weitere Informationen anfordern.

Gerade das Vorliegen des Vorsatzes für den Betrag stellt sich ja insgesamt sehr problematisch dar. Mir persönlich würde das dafür nicht ausreichen. 

Das ist jetzt aber eine erste Einschätzung. Vielleicht jemand genauer im Strafrecht/Sozialrecht drin?