Hallo!
Vielleicht könnte mir jemand helfen?
Wenn jemand eine sehr enge persönliche Beziehung zu einem Gegenstand verbindet (§ 11 S. 1 UrhG) und ein anderer diesen Gegenstand zerstört, der Geschädigte dadurch einen Schock und einen Nervenzusammenbruch erleidet und folglich für mehrere Jahre nicht mehr in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen und seinen pflegebedürftigen, alten Eltern den Pflegedienst nicht mehr bezahlen kann.
Kann der Geschädigte Ersatz der Behandlungskosten, Ersatz für den Verdienstausfall in einer gewissen Höhe und ein angemessenes Schmerzensgeld für die Beeinträchtigung im sozialen Leben verlangen?
Schockschäden beziehen sich glaub ich nur auf Personen, nicht aber auf Sachen, somit könnte derjenige keinen Schadensersatz verlangen, oder? Wenn schon, in welchem Umfang wäre der Ersatz hier grundsätzlich möglich?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Du müsstest hier einmal nach aktueller Rechtsprechung recherchieren.
Mir ist auch nur bekannt, dass Schockschäden unter genauen Voraussetzungen und insbesondere bei dem Verlust näher Angehöriger ersatzfähig ist. Das mag sich aber geändert haben und ggf. ausgeweitet worden sein.