Schenkung Grundstück - Rückgewähr?

Hallo

 

ich habe leider ganz große Probleme mit meinem Fall und hoffe, hier vielleicht ein wenig Hilfe zu finden.

 

Der Sachverhalt in Kurzform:

 

A schenkt seiner Tochter B ein Grundstück (als vorweggenommene Erbfolge). Vor dem Notar vereinbaren sie, dass A im Falle eines Insolvenzverfahrens gegen B ein Rücktrittsrecht zustehen soll. Auflassung und Vormerkung werden in das Grundbuch eingetragen.

 

Einige Wochen später vereinbaren A und B vor dem Notar eine Erweiterung des Rücktrittsrechts. Es soll dem A auch zustehen, wenn B das Eigentum am Grundstück einem Dritten überträgt. An der Vormerkung im Grundbuch erfolgt jedoch keine Änderung.

 

Wiederum einige Zeit später veräußert B das Grundstück an C. Beide schließen einen vom Notar beurkundeten Kaufvertrag und erklären in derselben Urkunde auch die Auflassung.

 

Noch bevor C in das Grundbuch eingetragen wird, veräußert sie das Grundstück an D. Dabei geben sie im Rahmen der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages einen geringeren Kaufpreis als vereinbart an, um Gebühren zu sparen. Sie vereinbaren, dass D alle dinglichen Belastungen am Grundstück übernimmt und erklären sodann die Auflassung.

 

D wird in das Grundbuch eingetragen, zahlt jedoch den vereinbarten Kaufpreis an C nicht.

 

Als A von allem erfährt, möchte er wissen, wie er wieder im Grundbuch stehen könnte.

 

Ich bin mit dem Fall leider noch völlig überfordert :-(((

 

Was sind Eure Ideen zu diesem Fall?

 

Liebe Grüße

Doro



Was genau ist denn dein Problem?
LG