Hallo liebe Forenmitglieder,
es geht um folgenden "fiktiven" Sachverhalt.
A ist Student der Universität G. Seit einigen Tagen ist diese von einem mutmaßlichen Cyberangriff befallen. Der Laptop des A hat sich bei der Nutzung des Uni-Wlans infiziert und ist derzeit nicht mehr nutzbar.
Hat a möglicherweise einen AS auf Schadensersatz gegen G?
Hat a möglicherweise einen AS auf Schadensersatz gegen G?