Schadensersatz Eigentümer - Besitzer

Hallo,
in meiner Hausarbeit, möchte die Besitzerin S die Briefmarkensammlung des T nicht herausgeben. T hatte von K eine Angebot die Briefmarkensammlung 5.000 Euro über den eigentlichen Wert zu verkaufen. Augrund des Verzuges, weil S die Briefmarkensammlung nicht herausgeben will, möchte K diese nicht mehr Kaufen.
Woraus kann man hier den Schadensersatz von 5.000 Euro fordern.



Ich vermute, du meinst Schadensersatz in dem Verhältnis zwischen T und S?

Ich würde jetzt durchaus Schadensersatz aufgrund Verzuges in Betracht ziehen, da die Pflichtverletzung in der verspäteten Rückgabe (soweit sie dazu verpflichtet war) nicht nachgekommen ist. Das würde sich dann nach §§ 280 I, II, 286 BGB richten.