Ich sitze jetzt schon seit einiger Zeit an dieser Frage und bin mir inzwischen nicht mehr sicher, ob ich mich verrannt habe, jedenfalls komme ich zu keinem Ergebnis:
A GmbH hatte mit der B GmbH (vermeintlich) einen Kaufvertrag über einen Bagger abgeschlossen, den diese widerum bei der C GmbH bestellte. Nachdem sich aber rausstellte, dass der Vertrag aufgrund einer Vertretung ohne Vertretungsmacht nicht wirksam geschlossen wurde, möchte B GmbH nun von dem befugnislosen Vertreter (1.) den entgangenen Gewinn, (2.) die Kosten in Höhe von 2500,-, die ihr quasi als Rückgabe- oder Stornierungsgebühr bei der C GmbH entstanden sind, sowie (3.) die Mietkosten in Höhe von 20.000,- für eine im Hinblick auf den abgeschlossenen Vertrag für die Übergangszeit an die A GmbH verliehene vergleichbare Maschine, die sie bei der C GmbH gemietet hatte, ersetzt haben.
Beim entgangenen Gewinn habe ich keine Probleme, da dieser unter das positive Interesse iSv § 179 I BGB fällt.
Bei den anderen beiden Schadenspositionen komme ich aber einfach zu keinem sinnvollen Ergebnis. Würdet ihr die 2500,- eher dem positiven oder dem negativen Interesse zurechnen? Und hinsichtlich der Mietkosten, ist ja die Leihe mangels Vertretungsmacht auch nicht wirksam zustande gekommen. Ich würde die Mietkosten aber dem negativen Interesse zuordnen, obwohl ich hier über frustrierte Aufwendungen und die Rentabilitätsvermutung nachgedacht habe. Wären diese auf irgendeinem Weg ersatzfähig?
Es wäre toll, wenn jemand von euch dazu eine Idee hat!
Hey! Also ich persönlich würde die 2.500 EUR vielleicht nicht ohne Zucken unter das positive Interesse subsumieren, aber in der Konsequenz schon. Beim positiven Interesse geht es ja darum, den Geschädigten so zu stellen als wäre ordnungsgemäß erfüllt worden. Wäre ordnungsgemäß erfüllt worden, wären die Kosten für die Rückabwicklung nicht entstanden!