Satzung, Geschäftsordnung oder doch RVO - Worum handelt es sich hier?

Hallo, ich hadere gerade mit der rechtlichen Einordnung einer „Ordnung“ und wäre sehr dankbar über jede Antwort.

Zum Fall:
Die Stadt X hat einen beratenden Ausschuss gem. der GemO gegründet. Dieser Ausschuss hat auf Grundlage der städtischen Hauptsatzung eine Ordnung erlassen, in der Ziele, Aufgaben, Zusammensetzung usw. geregelt sind.

Nun geht es in diesem Fall um die Frage, ob § X n.F. dieser Ordnung rechtswidrig ist, nachdem der Gemeinderat diesen § X durch einen Beschluss verändert hat. Bei dieser Norm handelt es sich ganz allgemein um eine „andere im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift“ iSv § 47 I Nr. 2 VwGO. Aber wie ist die Ordnung insgesamt rechtlich zu qualifizieren? Ich habe den Eindruck, dass diese „Ordnung“ weder eine Satzung noch eine Rechtsverordnung darstellt. Eine Geschäftsordnung ist es – meiner Ansicht nach – jedoch auch nicht. So wie ich das verstehe, kann ich die Rechtmäßigkeit des § X nicht prüfen, solange ich nicht genau weiß, worum es sich hier konkret überhaupt handelt. Die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung unterscheiden sich ja zB von den Voraussetzungen einer RVO.

Hat jemand vielleicht eine Idee?

Vielen Dank im Voraus!
LG



Also beim ersten Lesen hätte ich jetzt gesagt, dass es sich um eine Geschäftsordnung handelt, die genau diese von dir angesprochenen Aspekte grundsätzlich regelt. Die anderen Aspekte (Satzung usw.) würde ich nämlich ebenfalls ausschließen.

Was lässt dich denn daran zweifeln, dass es sich um eine Geschäftsordnung handelt? Die Handlungsformen sind ja jeweils auch begrenzt.