Sachenrechtlicher Fall: AGL?

O und A lernen sich im Urlaub kennen + Beziehung (nicht verheiratet)
O verkauft seine Eigentumswohnung, die er eigentlich für seine Altersvorsorge vorgesehen und bereits vollständig abbezahlt hat. O zieht im Frühjahr 2016 zu A in ein Kleinstädtchen. Dort wohnt A in einem urigen Häuschen, das auf einem allein A gehörenden Grundstück steht. Da die letzte Renovierung des Hauses viele Jahre her ist, entscheidet sich O, den aus dem Verkauf seiner Eigentumswohnung erzielten Erlös von 250.000 € zur Verbesserung des zukünftig gemeinsamen Lebensortes zu nutzen. Neben einigen Renovierungsarbeiten und dem Upgrade der Haustechnik auf den neusten Stand wird auch ein Wintergarten angebaut, in dem der O seiner Leidenschaft, der Bonsai-Zucht, nachgehen möchte.
Dann Trennung von O und A.
Sein ganzes Erspartes steckt nun im Haus der A, wo er unter keinen Umständen wieder hinmöchte. Er fragt sich, ob er trotzdem eine Chance hat, an die 250.000 € zu kommen, die er in das Haus der A investiert hatte.



Schau dir vielleicht mal folgende Urteile des BGH an:
- BGH, Urteil v. 9.7.2008, XII ZR 179/05
- BGH, Urteil v. 6.5.2014, X ZR 135/11)

Mögliche Rechtsgrundlagen wären danach: § 313 BGB sowie § 812 I 2 BGB (Zweckverfehlung)