Ich habe eine Frage. A verkauft b ein Auto. B zahlt nicht. B wird von a wegen Warenbetruges angezeigt,. B verkauft es weiter an c. C will es anmelden, stellt sich heraus, dass das Auto gefahndet wird. Polizei hat das Quad zur Sicherstellung. Wer ist jetzt der Eigentümer ? C sagt, a ist das Auto ja nicht abhanden gekommen! Er wäre der rechtmäßige Eigentümer mit allen Papieren. Stehe so auf dem Schlauch
Hallöchen. So wie du es geschrieben hast "A verkauft B ein Auto" und dann verkauft er es weiter an C, bedeutet für mich nicht, dass A das Auto an den B auch übereignet hat. Wenn A das Auto noch nicht übereignet hat, ist B nie Eigentümer geworden und hätte auch nicht über das Auto verfügen können. Folglich ist A Eigentümer geblieben.
Solltest du aber gemeint haben, dass A das Auto an B vekrauft und übereignet hat, dann ist B Eigentümer geworden. B kann das Auto jetzt theoretisch weiterverkaufen.
Meines Erachtens nach hat B bei Vertragsschluss kein gesetzliches Verbot missachtet. Allein der Umstand, dass B den schuldrechtlichen Vertrag nicht erfüllt, ändert an den Eigentumsverhältnissen nichts, die sind nämlich m. E. nach wie bereits dargestellt.