Remonstration?!

Hallo,

ich wüsste gerne, ob ich eine Remonstration (Hausarbeit) in der ich-Form verfassen kann oder mich selbst als "Verfasser" (3. Person Singular) in der Remonstrationsbegrüudung nennen soll bzw. in der Einleitung "Sehr geehrter Professor Mustermann, sehr geehrte/r Korrektor/in" oder anstatt "Korrektor/in" lieber nur "Korrektorin" oder ihren Namen schreiben soll, wenn sie z.B. eine Person namens Martina Musterfrau korrigiert hat? Wink

Und ich wüsste gerne, ob ich eine schriftliche Antwort eines Korrektors bekomme oder ob ich sogar mit dem Professor über meine Remonstrationsbegründung sprechen muss?

Vielen Dank im Voraus! Wink



Ich würde die Remonstration aus der "Ich-Form" schreiben, weil Du sie an den Prof. oder Korrektor direkt schickst und eigentlich allen Beteiligten klar sein sollte, dass Du für Dich selber Partei ergreifst.
Außerdem würde ich tatsächlich nur sachlich argumentieren. Mitleidsbonus bekommt im Jurastudium keiner und ist der Sache an sich eher abtrünnig als dienlich!
Meiner Erfahrung nach bekommt man aber immer nur eine schriftliche Antwort Wink

Grüße

Ich wäre bei Remonstrationen immer vorsichtig. Wenn man tatsächlich etwas gefunden hat, was einem zu unrecht angelasstet oder was der Korrektor einem nicht angerechnet hat, dann kann sich eine Remonstration lohnen.
Wenn man sich einfach nur auf den Schlips getreten fühlt und i-wie seine Punktzahl verbessern möchte ist es eher schwierig in der Argumentation und ich würde mir um eine nachträgliche Verschlechterung bei einer knapp bestandenen Prüfung auszuschließen immer zweimal überlegen, ob die Remonstration auch wirklich Sinn macht.