Reiserecht

Hallo alle zusammen,

ich schreibe grade meine Hausarbeit und eine Frage beschäftigt mich.
A bucht im Prospekt, der in seinem Hotelzimmer liegt, eine Quad-Tour. Auf dem Prospekt ist der Name und das Logo des Reiseveranstalter. Ganz hinten klein steht: Reiseveranstalter dient lediglich als Vermittler für die örtlichen Unternehmen.
A bucht per Email eine quad-Tour beim örtlichen Unternehmen direkt.
A verletzt sich und möchte Schmerzensgeld vom  Reiseveranstalter verlangen. Dieser erwidert, dass A nicht einmal einen Vertrag mit ihm abgeschlossen habe und er demzufolge zu keinerlei Zahlung verpflichtet ist.

Zu Recht?
(nur vertragliche Ansprüche gegen Reiseveranstalter sollen geprüft werden)

Danke im voraus

 

Eyüp 



Wenn fraglich ist, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, dann prüf doch einfach die üblichen Punkte durch. Dann ergibt sich doch, ob gegen den Reiseveranstalter irgendwelche vertraglichen Ansprüche bestehen. Was genau beschäftigt dich an dem Sachverhalt? Hier kommt doch eigentlich bloß ein Maklervertrag in Frage, oder? Und dann stellt sich die Frage, ob der Verletzte Schadensersatz gegen den Makler geltend machen kann, wenn die Verletzung in der vermittelten Reise auftaucht. Ich nehme an, A will Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter haben, weil das örtliche Unternehmen im Ausland sitzt und der Reiseveranstalter eine Niederlassung in Deutschland hat?

Nach sekundenlanger Recherche bei Google:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Fuer-was-haftet-der-Reiseveranstalter-article16747466.html
https://se-legal.de/haftung-fuer-unfall-am-urlaubsort/

 So werde ich es dann wohl machen. Zuerst normaler Reisevertrag dann marklervertrag/reisevermittlervertrag prüfen.
Vielen Dank für die Antwort