Hey
ich sitze gerade ziemlich verzweifelt an dem Punkt Regressverbot und verstehe ihn überhaupt nicht. Wann wird was ausgeschlossen bzw wie muss der erste bzw zweite Täter handeln?
Hiillffeeee, Danke euch schonmal
Das Regressverbot bezieht sich auf einen hinter dem vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft handelnden Täter stehende nicht vorsätzlich handelnde Person in die Verantwortung für die Tat zu nehmen.
Ein Beispiel ist: M findet im Wohnzimmer ein Schwert und schlägt dem O den Kopf ab. F hatte das Schwert im Wohnzimmer unbedacht liegen gelassen. F kann jetzt nicht wegen fahrlässiger Tötung belangt werden. (Aber ggf. aus anderen Gesetzen.. Waffengesetz etc.)
(Antwort vom 09.03.2016 - 13:01)
Ok, danke
Und was ist, wenn A den B mit Gift töten will, die Dosis aber nicht ausreicht und C das weiß. C mischt mehr Gift dazu, woraufhin B stirbt?
Ist dann eine Zurechnung bei beiden normal vorhanden, über die kumulative Kausalität?
(Antwort vom 09.03.2016 - 14:44)
In dem Fall macht sich A ja wegen Versuch und der C aus vollendetem Delikt strafbar
Ok, danke
Und was ist, wenn A den B mit Gift töten will, die Dosis aber nicht ausreicht und C das weiß. C mischt mehr Gift dazu, woraufhin B stirbt?
Ist dann eine Zurechnung bei beiden normal vorhanden, über die kumulative Kausalität?