Hallo Leute,
Ich gebe sofort zu, dass ich kein Jura Student bin, aber ich interessiere mich sehr dafür.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir diese Frage trotzdem beantworten könntet:
Nach dem Kauf eines kaputten Handys hat es meine Schwester nach knapp über 14 Tagen erst zurück gebracht. Nun wurde ihr gesagt, dass sie die Software neu aufsetzen soll, hat sie auch, aber das Problem ist viel größer.
Jetzt möchte ich mich um das Anliegen kümmern und möglichst das Geld zurück verlangen / sofort ein neues bekommen. Ich habe schon gelesen, dass ich da kein Recht drauf habe (höchstens Kulanz), aber wenn der Laden das Handy zur Repratur einschickt muss ich vermutich Wochen darauf warten. Gibt es bestimmte Fristen die einzuhalten sind? Wie kann ich da am meisten raus holen?
Ich würde mich total auf eine Antwort freuen, gerade weil mich solche Rechte auch persönlich sehr interessieren.
Viele Grüße aus Düsseldorf und ein riesiges Danke im Voraus,
Raphael
du hast geschrieben „nach dem Kauf eines kaputten Handys“. Sollte das Handy beim Kauf mangelhaft gewesen sein, ergibt sich für deine Schwester ein Anspruch auf Nachbesserung. (§ 437 BGB). Sie kann wählen zwischen Reparatur oder Austausch. Der Verkäufer kann jedoch die gewählte Art der Nachbesserung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten (für den Verkäufer) möglich (§439 BGB) oder unmöglich ist. Die Frist für die Anzeige eines Mangels beträgt zwei Jahre, wenn der Käufer Verbraucher (kein Unternehmer oder Unternehmen) ist.
Ein Anspruch auf Auszahlung, welche einen Rücktritt vom Kaufvertrag voraussetzt, besteht nicht, kann sich aber unter Umständen später ergeben.
Die Nachbesserung muss in einem angemessenen Zeitraum erfolgen, der im Gesetz nicht näher definiert ist, und ggfs. im Einzelfall geprüft werden müsste. In der Regel kannst du bei einem defekten Handy von zwei Wochen ausgehen, aber das ist wirklich nur ein Richtwert.
Du hast darüber hinaus eine 14-tägigen Frist angesprochen, welche du wahrscheinlich in Verbindung mit Fernsatz gemeint hast. Eine solche Regelung kommt aber hier nicht in Betracht. Wenn das Handy in einer stationären Vertriebsstelle erworben wurde (also in einer normalen Filiale), kommt Fernabsatz ohnehin nicht zur Verwendung.
Bitte beachte, dass dies nur ein grober Überblick ist und nicht alle Eventualitäten berücksichtigen kann.
Danke BerlinBlues für deine Mühe, ich schätze sie sehr.
Mit deiner ausführlichen Antwort komme ich gut klar
Viele Grüße,
Raphael