Servus,
ich schreibe gerade eine Hausarbeit und habe ein paar Probleme.
Mutter M hat alle ihre Grundstücke an ihre Söhne übertrage (Schenkung). M wurde Wohnrecht an dem mit ihrem Haus bebauten Grundstück gesichert und im Grundbuch eingetragen (ausschließliche Nutzung des Hauses und des Gartens), Sie haben danach eine GmbH gegründet, die diese Grundstücke verwalten und ihre einnahmen sichern soll. M hat ein Testament verfasst, in dem sie die Söhne zur Erben bestimmt (gültig) und danach ein widersprechendes (ungültig).
Die Nachbarn N haben das Grundstück überbaut. M hat ein rechtskräftiges Urteil gegen N erstreitet und ist gestorben.
DIe Söhne haben einen Erbschein ausgestellt bekommen und sie haben auch eine mit einer Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 versehene vollstreckbare Ausfertigung des Urteils.
1. Würde die GmbH auf Antrag eine Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 I ZPO erteilt?
Eher nicht, GmbH wurde zur Lebenszeit der M gegründet und nur die Söhne sind Rechtsnachfolgern geworden, nicht die Gesselschaft.
2. Welche Möglichkeiten haben die Nachbarn N, gegen das mit einer Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 I ZPO versehene rechtskräftige Urteil vorzugehen.
Klage gem. § 768 ZPO. Weil Söhne Rechtnachfolger geworden, aber keine Eigentümer sind. GmbH ist Eigentümerin des Grundstücks, sie ist aber keine Rechtsnachfolgerin der M.