Moin, bin ein Ersti und stecke in einer kleinen Zwickmühle.
Folgende Sachlage (etwas vereinfacht)
A verkauft eine Sache an B, dieser gibt die Sache in Kommission an C, der verkauft sie an D (Bei diesem Geschäft wird Schmu getrieben und das Geschäft verstößt gegen die guten Sitten) und der D verkauft sie an E.
E ist also jetzt im Besitz der Sache (Gutgläubiger Erwerb ist aber hier ausgeschlossen weil E von der Sittenwiedrigkeit des Geschäftes weiß).
A ficht jetzt an und will die Sache zurückhaben. Durch seine Anfechtung fällt der rechtliche Grund für das Geschäft mit B rückwirkend weg, dieser ist aber nicht mehr Besitzer der Sache.
Und ab diesem Punkt komme ich nicht mehr ganz weiter.
Was also nun? Kann A die Sache von E irgendwie bekommen, z.B. über den 812?